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Stiegengasse 11/10, 1060 Wien - Austria

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Agentur Hablesreiter e.U. 

(Gültig ab 15.03.2025)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Dienstleistungen und Lieferungen zwischen der Agentur Hablesreiter e.U. (Inhaber: Patrick Hablesreiter-Veigl, Stiegengasse 11/Top 10, 1060 Wien, Österreich, E-Mail: patrick@my-mediator.at, Telefon: +43 660 522 87 06, Firmenbuchnummer: 312915w, Gerichtsstand: Handelsgericht Wien, UID: ATU64276624) und deren Kunden (im Folgenden „Kunde“ oder „Auftraggeber“) sowie Lieferanten und Dienstleister (im Folgenden „Lieferanten“).
(2) Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Lieferanten werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
(3) Die Agentur erbringt ein breites Leistungsspektrum. Diese AGB gelten für sämtliche Tätigkeiten, unabhängig von ihrer konkreten Ausgestaltung, es sei denn, es wurden gesonderte Vereinbarungen getroffen.

§ 2 Vertragsabschluss


(1) Ein Vertrag kommt durch Annahme eines schriftlichen Angebots oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung zustande.
(2) Mündliche Nebenabreden oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur.

§ 3 Leistungen

(1) Die Agentur bietet Dienstleistungen in folgenden Bereichen an: Consulting (Personalwesen (HR), Beziehungs- und Konfliktmanagement, Wirtschaftsmediation, Marketing und Vertrieb), Mediation und Konfliktlösung, Organisation von Veranstaltungen (Seminare, Events), Coaching, Training & Workshops, Erstellung digitaler Inhalte, Handelsagenturleistungen. Die Agentur behält sich das Recht vor, ihr Leistungsangebot jederzeit zu erweitern oder anzupassen.
(2) Mediation im Sinne des Zivilrechts-Mediations-Gesetzes (ZivMediatG) wird von Patrick Hablesreiter-Veigl als eingetragener Mediator (§ 15 ZivMediatG) durchgeführt und unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des ZivMediatG, insbesondere der Vertraulichkeit (§ 18 ZivMediatG) und dem Ruhen der Verjährung während des Verfahrens (§ 22 ZivMediatG).

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stehen.
(2) Der Kunde trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Korrektheit der von ihm bereitgestellten Inhalte und stellt die Agentur von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

§ 5 Honorare und Zahlungsbedingungen

(1) Das Standardhonorar der Agentur beträgt € 290,- pro Stunde und pro Berater/Mediator netto, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart. Erstgespräche sind kostenpflichtig und werden nach dem jeweils gültigen Stundensatz abgerechnet.
(2) Sondervereinbarungen zu Honoraren bedürfen der schriftlichen Form, um wirksam zu sein.
(3) Personalvermittlung erfolgt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, zu Basiskosten von € 1.200,- netto pro Auftrag zzgl. 25 % Vermittlungsprovision des Bruttojahresgehalts der vermittelten Person, mindestens jedoch € 2.000,- netto.
(4) Rechnungen sind prompt nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB sowie Mahnspesen in Höhe von € 40,00 in Rechnung gestellt. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Kosten für zweckentsprechende außergerichtliche und gerichtliche Betreibungsmaßnahmen (Rechtsanwalt, Inkassobüro etc.) zu übernehmen.
(5) Die Agentur ist berechtigt, Preise jedenfalls jährlich anzupassen. Bei erheblichen wirtschaftlichen Veränderungen ist eine Preisanpassung jederzeit mit einer Frist von vier Wochen möglich.

§ 6 Stornierung und Vertragsrücktritt

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine Stornierung oder Verschiebung ist nur schriftlich möglich.
(2) Stornogebühren: Bis 14 Tage vor dem Termin keine Kosten, 13 bis 7 Tage vor dem Termin 50 % des Honorars, weniger als 7 Tage vor dem Termin 100 % des Honorars.
(3) Die Agentur kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Leistungserbringung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird, berechtigte Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Verlangen keine angemessene Sicherheit leistet oder wesentliche Vertragsverletzungen des Kunden vorliegen.

§ 7 Haftung

(1) Die Agentur haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
(3) Für Fremdleistungen Dritter, die auf Wunsch oder im Namen des Kunden beauftragt werden, übernimmt die Agentur keine Haftung.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, für eine angemessene Versicherung seiner Waren, Veranstaltungen oder sonstiger risikobehafteter Projekte selbst Sorge zu tragen. Die Agentur übernimmt keinerlei Verantwortung für Schäden, Verluste oder sonstige Ansprüche im Zusammenhang mit unzureichender Versicherung oder nicht versicherten Veranstaltungen und Gegenständen.
(5) Lieferungen erfolgen ab Werk („ex works“ gemäß Incoterms 2020), sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart. Der Gefahrenübergang auf den Kunden erfolgt mit Bereitstellung der Ware am Standort der Agentur oder am Standort des jeweiligen Dienstleisters. Transport und Versicherung der Waren liegen in der Verantwortung des Kunden.

§ 8 Nutzungsrechte und Lizenzbedingungen

(1) Sämtliche von der Agentur Hablesreiter e.U. erstellten digitalen und analogen Werke, Konzepte, Texte, Grafiken, Fotografien, Videos sowie sonstige kreative Leistungen bleiben Eigentum der Agentur und sind urheberrechtlich geschützt. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, wird dem Kunden ein auf 12 Monate beschränktes, räumlich auf die EU begrenztes Nutzungsrecht für gewerbliche Zwecke eingeräumt. Nicht-gewerbliche Nutzung ist zeitlich und räumlich unbeschränkt zulässig.
(2) Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer ist die weitere Nutzung ohne schriftliche Zustimmung der Agentur untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird ein Nutzungshonorar in Höhe von mindestens 5 % der ursprünglichen Auftragssumme pro angefangenen Monat fällig.
(3) Von der Agentur beauftragte Leistungen Dritter (z.B. Fotografen, Designer, Agenturen) sind zeitlich, inhaltlich und räumlich unbegrenzt für die gewerbliche Nutzung durch die Agentur verwendbar, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart.

§ 9 Vereinbarung mit Lieferanten

(1) Die Agentur Hablesreiter e.U. erkennt keine allgemeinen Geschäftsbedingungen von Lieferanten an, es sei denn, deren Geltung wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Eine bloße Bezugnahme auf AGB in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen entfaltet keine Rechtswirkung.
(2) Die Zahlung für erbrachte Leistungen erfolgt innerhalb von 90 Tagen ab Rechnungsdatum, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart.
(3) Lieferanten haften für die ordnungsgemäße und mangelfreie Leistungserbringung sowie die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Sämtliche von Lieferanten erstellten Werke oder Leistungen, die für die Agentur beauftragt wurden, sind zeitlich und räumlich uneingeschränkt für die gewerbliche Nutzung der Agentur verwendbar, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart.

§ 10 Gerichtsstand & anwendbares Recht

(1) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Wien (Handelsgericht Wien).

§ 11 Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Vollständige AGB siehe https://hablesreiter.com/agb/

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