ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ERGÄNZUNGSTEIL C1 MEDIATION – PATRICK HABLESREITER „EINGETRAGENER MEDIATOR“
Gültig ab 15.05.2022
C1.1 MEDIATION: Gültig ab 01.09.2023
a.) Als Ort der Mediation wird die Stiegengasse 11 Top 10 vereinbart, auf Wunsch kann ein anderer Ort gegen Aufzahlung der Mehrkosten (Raummiete udgl.) vereinbart werden.
b.) Eine Mediationseinheit / Einheit dauert 45 Minuten, jede angeborchene Einheit ist als volle Einheit zu verrechnen.
c.) Es gilt, sofern kein anderer Satz schriftlich vereinbart ist, € 200,- exkl. 20% Ust / € 240,- inkl. 20% Ust. für Trennungs- & Scheidungsmediation, sowie € 270,- exkl. 20% Ust. / € 324,- inkl. 20% Ust. für Wirtschaftsmediation pro angefangene Mediationseinheit (45 Min.) pro Mediator:in als vereinbart.Vor- und Nachbereitungszeit – z.B. bei Wirtschaftsmediation – wird nach selbigem Schema pro angefangener (Mediations-)Einheit verrechnet.
d.) Die geförderte Mediation nach Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG wird nach der jeweils aktuell gültigen Vorgabe des Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen – Sozialministeriumservice verrechnet.
e.) Ein Mediationstermin ist grundsätzlich mind. 2 Mediationseinheiten lang, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. (Bei Co-Mediation – heranziehen eines/r zweiten Mediator:in, wird deren/dessen Honorar zusäzlich verrechnet.)
f.) Grundsätzlich ist auch das Erstgespräch als zuverrechnende Mediation anzusehen.
C1.2 STORNOBEDINGUNGEN
Patrick Hablesreiter-Veigl ist berechtigt folgende Stornosätze für Mediation in Rechnung zu stellen:
- ab Auftragserteilung bis 31 Tage vor Veranstaltung 20 % Stornokosten
- 30 Tage bis 21 Tage vor Veranstaltung 25 % Stornokosten
- 20 Tage bis 11 Tage vor Veranstaltung 50 % Stornokosten
- 10 Tage bis 05 Tage vor Veranstaltung 80 % Stornokosten
- ab 04 Tage vor Veranstaltung 100 % Stornokosten
C1.3 RECHTSSTREITIGKEITEN, GERICHTSSTAND WIEN – PATRICK HABLESREITER-VEIGL
- Für sämtliche Geschäfte von Patrick Hablesreiter (Agentur Hablesreiter e.U.) gilt ausschließlich österreichisches Recht und das Handelsgericht Wien als Gerichtsstand. (ab 01.05.2022)
- Im Falle von Streitigkeiten zwischen Unternehmer:innen und Patrick Hablesreiter (Agentur Hablesreiter e.U.) gilt ausschließlich österreichisches Recht und das Handelsgericht Wien als Gerichtsstand. (ab 01.05.2022)
- Für den Fall von Streitigkeiten aus Verträgen und derer Wirksamkeit werden die Vertragsparteien über eine Konfliktlösung miteinander verhandeln. Führen die Verhandlungen binnen 30 Tagen nicht zum Erfolg, vereinbaren die Vertragsparteien als nächsten Schritt den ernsthaften Versuch, den Konflikt in einer Mediation zu lösen. Die Erfassung der Konfliktthemen, die Auswahl von am Bundesministerium für Justiz eingetragenen MediatorInnen (ZivMediatG) und die Festlegung des Ablaufes werden einvernehmlich erfolgen. Jeder Vertragspartei steht es von Beginn an frei, diese Mediation ohne Sanktionen abzubrechen um eventuell weitere rechtliche Schritte zu unternehmen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ERGÄNZUNGSTEIL F1 TRAINING – PATRICK HABLESREITER-VEIGL
Gültig ab 01.12.2022
F1.1 TRAINING & WORKSHOPS NACH KONZEPT:
Es wird festgehalten, dass alle Trainings- & Workshops nach Konzepten abgehalten werden.
Als Ort der Veranstaltung wird sofern nicht anders ausgeschrieben die Stiegengasse 11/10 vereinbart, auf Wunsch kann ein anderer Ort gegen Aufzahlung der Mehrkosten (Raummiete udgl.) vereinbart werden. (Firmenangebote – Training nach Konzept)
Eine Trainings-/Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten, jede angeborchene Einheit ist als volle Einheit zu verrechnen.
Es gilt, sofern kein anderer Satz schriftlich vereinbart/ausgeschrieben ist, € 270,- exkl. 20% Ust / € 324,- inkl. 20% Ust. pro angefangene Trainings-/Unterrichtseinheit (45 Min.) pro Trainer:in als vereinbart.
Workshops & Vorträge werden allgemein - sofern nicht anders schriftlich vereinbart - mit € 4.000,- exkl. 20% Ust. / € 4.800,- inkl. 20% Ust. pro Tag (8h) pro Vortragendem/Vortragender verrechnet, Vor- & Nachbereitungszeit ist, wenn nicht anders angegeben im Preis inkludiert.
Vor- und Nachbereitungszeit werden sonst mit selbigem Schema verrechnet.
F1.2 STORNOBEDINGUNGEN
Die Agentur Hablesreiter e.U. – Patrick Hablesreiter ist berechtigt folgende Stornosätze für Trainings / Workshops bei Einzelbuchung der Teilnehmer:innen (B2C) in Rechnung zu stellen:
- ab Auftragserteilung bis 31 Tage vor Veranstaltung 20 % Stornokosten
- 30 Tage bis 14 Tage vor Veranstaltung 50% Stornokosten
- ab 13 Tage vor Veranstaltung 100 % Stornokosten
Die Agentur Hablesreiter e.U. – Patrick Hablesreiter ist berechtigt folgende Stornosätze für Trainings / Workshops bei Firmenbuchung (B2B) in Rechnung zu stellen:
- ab Auftragserteilung bis 31 Tage vor Veranstaltung 20 % Stornokosten
- 30 Tage bis 14 Tage vor Veranstaltung 50% Stornokosten
- ab 13 Tage vor Veranstaltung 100 % Stornokosten
Für anfallende Kosten durch Stornierung von Veranstaltungsräumen, Equiptment und Ähnlichem haftet der Auftraggeber in jedem Stornofall zur Gänze.
Jedenfalls werden zusätzlich € 37,50 zzgl. 20% Ust. Bearbeitungsgebühr für Stornos berechnet. Jede Terminänderungen durch die Auftraggeber:innen wird als Storno des ursprünglichen Termins angesehen und berechtigt entsprechend zur Verrechnung.
F1.3 RECHTSSTREITIGKEITEN, GERICHTSSTAND WIEN – PATRICK HABLESREITER-VEIGL
- Für sämtliche Geschäfte von Patrick Hablesreiter-Veigl (Agentur Hablesreiter e.U.) gilt ausschließlich österreichisches Recht und das Handelsgericht Wien als Gerichtsstand. (ab 01.05.2022)
- Im Falle von Streitigkeiten zwischen Unternehmer:innen und Patrick Hablesreiter-Veigl (Agentur Hablesreiter e.U.) gilt ausschließlich österreichisches Recht und das Handelsgericht Wien als Gerichtsstand. (ab 01.05.2022)
- Für den Fall von Streitigkeiten aus Verträgen und derer Wirksamkeit werden die Vertragsparteien über eine Konfliktlösung miteinander verhandeln. Führen die Verhandlungen binnen 30 Tagen nicht zum Erfolg, vereinbaren die Vertragsparteien als nächsten Schritt den ernsthaften Versuch, den Konflikt in einer Mediation zu lösen. Die Erfassung der Konfliktthemen, die Auswahl von am Bundesministerium für Justiz eingetragenen MediatorInnen (ZivMediatG) und die Festlegung des Ablaufes werden einvernehmlich erfolgen. Jeder Vertragspartei steht es von Beginn an frei, diese Mediation ohne Sanktionen abzubrechen um eventuell weitere rechtliche Schritte zu unternehmen.
- Für den Fall von reinem Zahlungsverzug durch die Auftraggeber:innen (Rechnungsempfänger:in) ist die Agentur Hablesreiter e.U. (Rechnungsleger) berechtigt promot – ohne Mahnung & Mediationsverfahren – die Forderung gerichtlich einzutreiben.
AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Vollständige AGB siehe https://hablesreiter.com/agb/