Mediation bei Diskiminierung

von Menschen mit Behinderung

Staatlich gefördert!

Ein respektvolles Miteinander ist die Basis unserer Gesellschaft. Diskriminierung aufgrund einer Behinderung stellt nicht nur eine persönliche Verletzung für die Betroffenen dar, sondern untergräbt auch die Grundwerte von Gleichheit und Inklusion. Konflikte, die aus solchen Diskriminierungsfällen entstehen, benötigen eine sensible und konstruktive Herangehensweise, um eine faire und nachhaltige Lösung zu finden.

Für Betroffene: Wenn Sie sich aufgrund Ihrer Behinderung diskriminiert fühlen, sei es im beruflichen Umfeld, im öffentlichen Leben oder in anderen Bereichen, bietet Mediation einen Weg, Ihre Stimme zu erheben und eine Lösung zu finden, die Ihre Würde und Rechte respektiert. Mediation ermöglicht es Ihnen, in einem geschützten Rahmen über Ihre Erfahrungen zu sprechen, die zugrunde liegenden Probleme zu adressieren und gemeinsam mit der anderen Partei eine Vereinbarung zu erarbeiten, die Diskriminierung beseitigt und zukünftig verhindert.

Für Unternehmen: Eine Anschuldigung der Diskriminierung kann schwerwiegende Folgen haben, nicht nur rechtlich, sondern auch für Ihr Ansehen und Ihre Beziehungen zu Mitarbeitern und Kunden. Mediation bietet die Möglichkeit, solche Vorwürfe außergerichtlich und konstruktiv zu klären. Durch die Teilnahme an einem Mediationsverfahren können Sie zeigen, dass Ihnen ein faires und inklusives Arbeitsumfeld wichtig ist und dass Sie bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und notwendige Veränderungen herbeizuführen.

Unser Ansatz: Wir verstehen, dass jede Diskriminierungssituation einzigartig ist und eine individuelle Lösung erfordert. Unsere Mediation zielt darauf ab, ein tiefes Verständnis für die Perspektiven beider Seiten zu entwickeln, die Kommunikation zu verbessern und eine Basis für gegenseitigen Respekt und Verständnis zu schaffen. Durch die Förderung eines offenen Dialogs helfen wir, Missverständnisse zu klären, gemeinsame Werte zu identifizieren und praktische Lösungen zu finden, die die Bedürfnisse aller Beteiligten berücksichtigen.

Gemeinsam für Inklusion: Diskriminierung von Menschen mit Behinderung zu bekämpfen, ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die Engagement und Offenheit erfordert. Mediation ist ein Schritt auf dem Weg zu einer inklusiveren Gesellschaft, in der jeder Mensch die gleichen Chancen und Rechte genießt. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, Barrieren abzubauen und ein Umfeld zu schaffen, in dem Vielfalt und Gleichberechtigung gelebt werden.

Kostenübernahme BGStG

Die Kosten für eine Mediation trägt der Bund.

Schlichtung (Links)

Der Mediator

Bei der Schlichtungsstelle können Sie angeben, dass Sie eine Mediation bei Patrick Hablesreiter wünschen.


Gesetzliche Basis & Förderung

Anerkennung durch den Gesetzgeber: Der österreichische Gesetzgeber erkennt die Bedeutung der Mediation im Kontext der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung ausdrücklich an. Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz bildet das rechtliche Fundament, das nicht nur Diskriminierung aufgrund einer Behinderung verbietet, sondern auch konkrete Maßnahmen und Verfahren zur Konfliktlösung vorsieht. Mediation wird als ein bevorzugtes Verfahren zur außergerichtlichen Klärung solcher Konflikte gefördert, wobei das Ziel ist, eine für alle Parteien zufriedenstellende Lösung zu finden, die die Rechte der Betroffenen wahrt und fördert. Durch diese gesetzliche Verankerung wird die Mediation als ein wirksames Instrument zur Förderung von Gleichstellung und Inklusion gestärkt.

Förderung durch den Bund: Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz legt fest, dass der Bund eine zentrale Rolle bei der Förderung der Mediation in Fällen von Diskriminierung von Menschen mit Behinderung spielt. Diese gesetzliche Verpflichtung gewährleistet, dass Betroffene und Unternehmen Zugang zu einem wirksamen Mediationsverfahren haben, um Diskriminierungsfälle außergerichtlich zu klären. Die Übernahme der Kosten für solche Mediationsverfahren durch den Bund ist ein wesentlicher Aspekt dieser Verpflichtung, der das staatliche Engagement für die Förderung von Gleichstellung, Barrierefreiheit und Inklusion unterstreicht (vgl. BGStG §§ 14-16).

Zusammenfassung in einfacher Sprache

Manchmal werden Menschen wegen ihrer Behinderung nicht gerecht behandelt. Das ist unfair und kann weh tun. Es gibt einen Weg, solche Probleme zu lösen, ohne vor Gericht zu gehen. Dieser Weg heißt Mediation. Bei der Mediation helfen neutrale Personen (Menschen, die keine Seite bevorzugen und unparteiisch sind), die Streitenden zu einer Lösung zu bringen.

Jeder Mensch ist wichtig und sollte die gleichen Rechte haben. Mediation hilft, über Probleme zu sprechen und sie zu lösen, damit jeder fair behandelt wird.

Auch Firmen, die vielleicht jemanden unfair behandelt haben, können durch Mediation zeigen, dass sie fair und inklusiv (alle einbeziehend) sein wollen. Das ist gut für alle: die Mitarbeiter, die Kunden und das Unternehmen.

Es gibt für jedes Problem eine Lösung. Wir helfen, diese Lösungen zu finden, damit alle verstehen, was fair ist.

Wir wollen eine Welt, in der alle Menschen gleich behandelt werden und die gleichen Chancen haben. Unser Ziel ist es, dass alle gut miteinander auskommen und jeder respektiert wird.

In Österreich gibt es ein Gesetz, das sagt, dass alle Menschen gleich behandelt werden müssen, auch Menschen mit Behinderungen. Wenn jemand nicht fair behandelt wird, kann er Hilfe bekommen. Diese Hilfe nennt man Schlichtung und Mediation. Das Besondere daran ist, dass der Staat (also Österreich) die Kosten dafür übernimmt. Das bedeutet, wenn jemand wegen seiner Behinderung unfair behandelt wird und Mediation braucht, bezahlt der Staat dafür. So möchte der Staat helfen, dass alle Menschen fair und gleich behandelt werden.

Wir unterstützen Sie gerne!

Fragen Sie jetzt an, wir stehen für Ihre Anliegen gerne zur Verfügung:

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