Beirat für Mediation: Verantwortung für Qualität und Entwicklung

Am 3. Dezember 2024 durfte ich erstmals an einer Sitzung des Beirats für Mediation beim Bundesministerium für Justiz teilnehmen. Dieses Gremium spielt eine zentrale Rolle bei der Weiterentwicklung und Qualitätssicherung der Mediation in Österreich und agiert als wichtiger Impulsgeber im Rahmen des ZivMediatG.

Was macht der Beirat für Mediation?

Der Beirat unterstützt den/die Bundesminister:in für Justiz als beratendes Gremium. Seine Aufgaben sind vielfältig und reichen von der fachlichen Begleitung mediationsrelevanter Themen bis hin zur Sicherung hoher Qualitätsstandards:

  • Beratung und Stellungnahmen: Der Beirat liefert fundierte Einschätzungen und Empfehlungen zu aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen in der Mediation.
  • Gestaltung von Verordnungen: Durch die Mitwirkung des Beirats werden gesetzliche Rahmenbedingungen praxisnah und nachhaltig gestaltet.
  • Qualitätskontrolle: Die Anerkennung von Ausbildungsinstitutionen und die Überprüfung von Eintragungen in die Mediator:innen-Liste stellen sicher, dass die Mediation in Österreich höchsten Standards entspricht.

Die Funktion des Ausschusses für Mediation

Ein besonderer Teil des Beirats ist der Ausschuss, der aus fünf – vom Beirat – gewählten Mitgliedern besteht. Dieser Ausschuss fokussiert sich auf die detaillierte Bearbeitung spezieller Themen, wie z. B. die Eintragung in die Mediator:innen-Liste. Seine Arbeit ist entscheidend für die Qualitätssicherung und den Schutz der professionellen Standards in der Mediation.

Ehrenamtliches Engagement für eine starke Mediation

Die Tätigkeit im Beirat ist ein Ehrenamt, das mit Verantwortung und Gestaltungswillen verbunden ist. Es bietet die Möglichkeit, aktiv zur Weiterentwicklung der Mediation beizutragen und gleichzeitig die Interessen aller Beteiligten – Mediator:innen, Konfliktparteien und die Gesellschaft – zu stärken.

Gerade in einer Zeit, in der Mediation immer mehr als Alternative zu langwierigen Gerichtsverfahren gefragt ist, ist es entscheidend, klare Strukturen, Transparenz und eine hohe Professionalität zu gewährleisten.

Warum das wichtig ist

Mediation ist mehr als ein Verfahren zur Konfliktlösung – sie ist ein Werkzeug, um Beziehungen zu verbessern, Frieden zu schaffen und Gerichte zu entlasten. Der Beirat setzt hier an, indem er dem Bundesministerium für Justiz beratend zur Seite steht. Damit wird Mediation nicht nur für Fachleute, sondern auch für die Gesellschaft als Ganzes zugänglicher und wirkungsvoller.

Gemeinsam gestalten

Der Beirat ist ein Beispiel dafür, wie durch ehrenamtliches Engagement gesellschaftliche Veränderungen möglich werden. Mit vereinten Kräften und Expertise schaffen wir Grundlagen, die Mediation in Österreich weiter stärken.

Ein multidisziplinärer Beirat für Mediation

Der Beirat für Mediation ist ein Gremium, das sich aus Expert:innen verschiedener Fachbereiche zusammensetzt. Diese multidisziplinäre Ausrichtung – mit Vertretungen aus eben unterschiedlichen Fachbereichen und Interessensvertretungen – ermöglicht eine umfassende Betrachtung und Bearbeitung mediationsrelevanter Themen.

Auf Nominierung wurde ich, für die Experts Group Wirtschaftsmediation des Fachverbands UBIT ( der Wirtschaftskammer Österreich – WKÖ), per Dekret der Justizministerin, in den Beirat berufen.

Die oben erwähnte Vielfalt an Perspektiven stellt sicher, dass die Mediation in all ihren Anwendungsfeldern, von der Wirtschaftsmediation bis zur Familienmediation, weiterentwickelt und gestärkt wird.

(vgl. Zivilrechts-Mediations-Gesetz § 4 – § 7, Stand 12/2024)

13/12/2024
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