Gericht oder außergerichtliche Streitbeilegung? Die bessere Wahl liegt auf der Hand!

Stell dir vor, du steckst in einem Konflikt fest. Die Fronten sind verhärtet, und du stehst vor der Wahl: Gehe ich vor Gericht oder versuche ich es mit einer außergerichtlichen Streitbeilegung? Bevor du dich entscheidest, lass uns einen Blick darauf werfen, was diese beiden Optionen wirklich bedeuten – und warum die außergerichtliche Streitbeilegung oft der klügere Weg ist.

Wer entscheidet, wie es weitergeht?

Der größte Unterschied zwischen einer Gerichtsverhandlung und der außergerichtlichen Streitbeilegung ist die Frage, wer am Ende die Entscheidung trifft. Vor Gericht überlässt du dein Schicksal dem Urteil eines Richters oder einer Richterin. Du hast wenig Einfluss darauf, wie das Verfahren ausgeht, und kannst nur hoffen, dass Beweise, Gutachten und Zeugenaussagen zu deinen Gunsten ausfallen.

In der außergerichtlichen Streitbeilegung sieht die Sache ganz anders aus: Hier bestimmst du zusammen mit der anderen Partei den Verlauf und das Ergebnis. Anstatt in einer starren, von Regeln und Gesetzen bestimmten Umgebung zu verharren, sitzt du selbst am Steuer. Du arbeitest gemeinsam mit deinem Gegenüber an einer Lösung, die für beide Seiten akzeptabel ist – ohne dass jemand „gewinnen“ oder „verlieren“ muss.

Vergangenheit vs. Zukunft

Gerichtsverfahren drehen sich um die Vergangenheit. Wer hat was getan? Wer trägt die Schuld? Und vor allem: Wer bekommt Recht? Diese Fragen sind das Herzstück jedes Prozesses und sie ziehen sich oft über Monate, wenn nicht Jahre hin. Am Ende gibt es ein Urteil, das die Vergangenheit bewertet und Konsequenzen zieht.

Die außergerichtliche Streitbeilegung hingegen richtet den Blick nach vorne. Es geht nicht darum, wer recht oder unrecht hat, sondern darum, wie es weitergeht. Der Fokus liegt auf der Zukunft: „Was machen wir jetzt damit?“ ist die zentrale Frage. Wie können die Parteien nach der Verhandlung weiter miteinander umgehen? Welche Lösungen gibt es, die für alle akzeptabel sind? Das Ziel ist es, gemeinsam eine Vereinbarung zu treffen, die Bestand hat und nicht bloß alte Wunden aufreißt.

Freiwilligkeit und Flexibilität

Ein weiterer entscheidender Unterschied ist die Freiwilligkeit. Vor Gericht bist du gebunden, wenn du einmal geladen wurdest. Du musst erscheinen und dich dem Prozess stellen, egal wie unangenehm es wird. Die außergerichtliche Streitbeilegung hingegen ist freiwillig. Wenn du das Gefühl hast, dass die Gespräche in eine falsche Richtung laufen, kannst du den Prozess jederzeit verlassen. Du behältst die Kontrolle und entscheidest selbst, wie viel du in den Prozess investieren möchtest.

Und hier kommt ein wichtiger Punkt: Die Flexibilität. Während ein Gerichtsverfahren starr und formal ist, bietet die außergerichtliche Streitbeilegung die Freiheit, den Prozess so zu gestalten, wie es für alle Beteiligten am besten passt. Keine Zwangsjacken, keine starren Regeln – nur der Wille, eine Lösung zu finden, die für alle funktioniert.

Dein Geld, dein Prozess

Gerichtsverfahren können teuer sein, sehr teuer. Die Kosten hängen vom Streitwert ab, und es kann schnell passieren, dass du mehrere zehntausend Euro in ein Verfahren investieren musst, das sich über Monate oder Jahre zieht. Ein Streitwert von € 300.000,- kann leicht mehr als € 15.000,- an Kosten verursachen – und das allein für einen einzigen Verhandlungstag.

Die außergerichtliche Streitbeilegung hingegen ist nicht nur flexibler, sondern auch oft deutlich günstiger. Ein typisches Verfahren, das etwa vier Stunden dauert, kostet mit zwei Streitbeileger:innen rund € 4.000,-. Jeder weitere Verhandlungstag liegt bei etwa € 3.600,- (jeweils netto zzgl. USt.). Und wenn ihr euch schon nach einer Stunde einigt? Dann bleiben die Kosten weit unter den teuren Gerichtsgebühren – oftmals unter € 2.000,- (netto zzgl. USt.).

Ergebnis: Vereinbarung statt Urteil

Statt eines starren Urteils gibt es in der außergerichtlichen Streitbeilegung eine Vereinbarung, die beide Parteien gemeinsam erarbeiten. Diese Vereinbarung kann bei jedem Bezirksgericht nach § 433a ZPO rechtlich anerkannt und durchsetzbar gemacht werden. Das bedeutet, dass ihr die gleiche Sicherheit habt wie bei einem gerichtlichen Urteil – jedoch ohne die Zwänge und den Stress, den ein Gerichtsverfahren mit sich bringt.

Wird ein prätorischer Vergleich nach § 433a ZPO geschlossen, fallen zusätzliche Kosten an, die die Hälfte der Einbringungsgebühr für eine Klage betragen. Diese Gebühr ist jedoch meist deutlich geringer als die Gesamtkosten eines Gerichtsverfahrens, sodass die außergerichtliche Lösung insgesamt immer noch vorteilhaft bleibt.

Fazit: Mehr Freiheit, weniger Kosten, bessere Lösungen

Die außergerichtliche Streitbeilegung ist nicht nur eine Alternative zum Gerichtsverfahren – sie ist oft die bessere Wahl. Sie gibt dir die Freiheit, den Prozess zu gestalten, sie spart Geld und sorgt dafür, dass du und dein Gegenüber eine Lösung findet, mit der ihr beide in die Zukunft blicken könnt. Also, warum den Weg vor Gericht wählen, wenn es eine so vielversprechende Alternative gibt?

Bist du in einem Konflikt? Überlege dir gut, welchen Weg du wählst. Die außergerichtliche Streitbeilegung könnte genau das sein, was du brauchst, um den Streit beizulegen – und das auf eine Weise, die dir die Kontrolle überlässt.

[Hinweis: Die angegebenen Kosten sind Schätzungen und können variieren. Es wird keine Haftung für deren Richtigkeit übernommen.]
19/08/2024
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