Mediation zum SozialTarif
Für Personen mit sehr geringem Einkommen bieten wir speziell vergünstigte Tarife an. Für die Inanspruchnahme ist ein Einkommensnachweis oder GIS-Befreiung als Nachweis nötig.


Sozialtarif für Mediation – weil faire Lösungen leistbar sein sollen
Konflikte rund um Familie, Trennung oder Nachbarschaft können belasten – emotional wie finanziell. Deshalb bieten wir bei my-mediator.at ein begrenztes Kontingent an Mediationseinheiten zum Sozialtarif an – für Menschen, die aktuell keine anderen Möglichkeiten zur Kostenübernahme haben.
Dieses Angebot richtet sich an private Konflikte in den Bereichen:
- Familienmediation
- Trennungs- und Scheidungsmediation
- Nachbarschaftsmediation (inkl. Mieter:innen–Vermieter:innen-Konflikte)
Wann ist ein Sozialtarif möglich?
Ein Sozialtarif kann genutzt werden, wenn:
- das monatliche Netto-Gesamteinkommen aller Beteiligten unter € 4.000,- liegt oder unter € 1.500,- pro Partei
- keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, die Mediation abdecken würde – auch nicht anteilig
- keine andere Förderung (z. B. durch Bund oder Land) bei unseren eingetragenen Mediator:innen genutzt werden kann
Jedenfalls ist ein Nachweis über das Einkommen (z.B. Lohnzettel der letzten 3 Monate, Einkommenssteuerbescheid, GIS-Befreiung) vor Beginn der Mediation beizubringen.
In welchen Fällen ist der Normtarif anzuwenden?
Das Sozialtarifmodell wurde bewusst für Privatpersonen in besonderen Lebenslagen gestaltet. In folgenden Konstellationen arbeiten wir daher zum regulären Tarif:
- bei bestehender Rechtsschutzversicherung mit Mediationsdeckung
- wenn Förderprogramme (z. B. der Bundesländer) zur Anwendung kommen
- bei juristischen Personen (z. B. Unternehmen, Vereine, GmbHs)
- bei selbstständigen Personen, die sich nicht mehr im ersten Geschäftsjahr befinden
- bei Mediationen mit Kolleg:innen in Ausbildung unter Supervision (diese bieten bereits stark vergünstigte Tarife an)
- bei Wegfallen der Bedingungen für den Sozialtarif (vor oder nach Beginn der Mediation)
Wir prüfen jede Anfrage individuell – und beraten offen, welche Möglichkeiten in deinem Fall bestehen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Sozialtarif. Der Sozialtarif ist von uns eine freiwillig gewährte Sonderkondition ohne Rechtsanspruch durch die Parteien.
Wie hoch ist der Sozialtarif?
Je nach finanzieller Lage liegt der Tarif bei 40% - 70 % des Normtarifs.
Wir gestalten die Höhe transparent und nachvollziehbar – fair für beide Seiten. In besonders außergewöhnlich belasteten Situationen können unsere Mediator:innen individuelle Tarife vereinbaren bzw. anbieten.
Warum wir das tun
Weil wir überzeugt sind: Mediation soll keine Frage des Geldes sein.
Als eingetragene Mediator:innen sehen wir es als Teil unserer Verantwortung, Konfliktlösung auch dann zugänglich zu machen, wenn finanzielle Mittel begrenzt sind.
Ziel des SozialTarifs
Unsere Grundhaltung ist: Mediation soll nicht am Geld scheitern.
Deshalb bieten wir in besonderen Fällen eine deutlich vergünstigte Mediation an – ganz ohne externe Fördergeber, rein aus persönlichem Engagement unserer Mediator:innen.
Da dieses Angebot nur aus einem begrenzten Stundenkontingent besteht, bitten wir dich, es wirklich nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn die Finanzierung einer Mediation zum regulären Tarif aus eigenen Mitteln nicht möglich wäre und eine existenzielle Belastung darstellen würde.
So stellen wir sicher, dass diese Form der Unterstützung genau dort ankommt, wo sie am dringendsten gebraucht wird – und langfristig erhalten bleibt.