Mediation in Österreich: Wer trägt die Kosten?

In Konfliktsituationen, sei es im privaten, betrieblichen oder rechtlichen Bereich, bietet die Mediation eine wertvolle Alternative zu langwierigen und oft kostspieligen Gerichtsverfahren. Eine häufig gestellte Frage lautet jedoch: “Wer trägt die Kosten der Mediation?” In diesem Blogbeitrag klären wir diese Frage spezifisch für Österreich und geben einen Überblick über die verschiedenen finanziellen Verantwortlichkeiten bei einer Mediation.

Was ist Mediation?

Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, bei dem eine neutrale Mediator:in die Konfliktparteien unterstützt, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Der/die Mediator:in trifft keine Entscheidungen, sondern hilft den Parteien, ihre Interessen und Bedürfnisse zu identifizieren und gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten. In Österreich sind eingetragene Mediator:innen in der Liste des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) registriert. Für sie gelten besondere rechtliche Rahmenbedingungen nach dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG), wie Fristenhemmung, Verschwiegenheitspflicht sowie die Pflicht zur Allparteilichkeit und Neutralität.

Die Kosten der Mediation in Österreich

Die Kosten einer Mediation können in Österreich variieren und hängen von mehreren Faktoren ab, darunter die Dauer, die Komplexität des Falls und die Qualifikation des/der Mediator:in. Doch wer trägt diese Kosten? Hier ein Überblick über die verschiedenen Szenarien:

1. Klassische Mediation:

– Kostenteilung zwischen den Parteien: In den meisten Fällen teilen sich die Konfliktparteien die Kosten der Mediation. Dies fördert das Gefühl der gemeinsamen Verantwortung und erhöht die Bereitschaft zur Kooperation. Die genaue Aufteilung wird in der ersten Sitzung der Mediation besprochen und vereinbart. Typischerweise werden die Kosten zu gleichen Teilen zwischen allen Streitparteien aufgeteilt.

2. Innerbetriebliche Wirtschaftsmediation:

– Kostenübernahme durch das Unternehmen: Bei internen Konflikten in Unternehmen trägt in der Regel das Unternehmen, also der Auftraggeber, die Kosten der Mediation. Die Mitarbeiter:innen, die an der Mediation teilnehmen, tragen keine Kosten.

3. Lehrlingsmediation:

– Kostenübernahme durch die Dienstgeber:innen: In Fällen, in denen es um Konflikte mit Lehrlingen geht, übernehmen stets die Dienstgeber:innen die Kosten der Mediation.

4. Mediation bei Diskriminierung von Menschen mit Behinderung:

– Kostenübernahme durch das Sozialministeriumservice: Bei Diskriminierungsfällen von Menschen mit Behinderung wird die Mediation vom Sozialministeriumservice gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz (BBGStG) gefördert. Das bedeutet, dass in diesen speziellen Fällen keine Kosten für die betroffenen Personen anfallen.

Allgemeine Vereinbarung der Kostenaufteilung

Abgesehen von den oben genannten klar definierten Bereichen ist die Kostenaufteilung bei Mediationen in Österreich grundsätzlich Vereinbarungssache zwischen den Parteien. Diese Vereinbarung wird im ersten Setting der Mediation getroffen. Neben den Mediationskosten selbst können auch weitere Kosten, wie für Gutachten oder Beratungen, anfallen, sofern diese benötigt oder gewünscht werden. Auch hier gilt typischerweise eine gleichmäßige Aufteilung der Kosten zwischen den Streitparteien.

Rechtsschutzversicherung und Mediation

Viele Rechtsschutzversicherungen decken heute die Kosten oder einen Teil derer in verschiedenen Anwendungsbereichen, besonders da Mediation tendenziell wesentlich günstiger ist als ein Gerichtsverfahren. Es lohnt sich, die Versicherungsbedingungen zu überprüfen und gegebenenfalls mit der Versicherungsgesellschaft zu sprechen, um zu klären, ob und in welchem Umfang die Mediation abgedeckt ist. Diese finanzielle Unterstützung kann ein entscheidender Faktor sein, der die Entscheidung für eine Mediation erleichtert.

Vorteile der Mediation

Die Mediation bietet zahlreiche Vorteile, die die Kosten rechtfertigen können:

– Kostenersparnis: Im Vergleich zu Gerichtsverfahren ist die Mediation in der Regel kostengünstiger.

– Zeiteffizienz: Mediation kann oft schneller zu einer Lösung führen als ein Gerichtsverfahren.

– Vertraulichkeit: Im Gegensatz zu öffentlichen Gerichtsverfahren bleibt die Mediation vertraulich.

– Nachhaltige Lösungen: Da die Parteien aktiv an der Lösung mitarbeiten, sind die Ergebnisse oft nachhaltiger und beide Seiten fühlen sich mehr an die Vereinbarungen gebunden.

Fazit

In Österreich hängt die Kostenübernahme bei Mediationen stark vom spezifischen Kontext ab. Während in klassischen Mediationen die Kosten meist geteilt werden, gibt es klare Regelungen für innerbetriebliche Wirtschaftsmediationen, Lehrlingsmediationen und Diskriminierungsfälle von Menschen mit Behinderung. Generell ist die Kostenaufteilung, bis auf wenige klar definierte Bereiche, Vereinbarungssache zwischen den Parteien und wird im ersten Setting der Mediation geklärt.

21/05/2024
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